Glossar
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Abgrenzungsvereinbarung

Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein zivilrechtlicher Vertrag, mit dem ein streitiger Sachverhalt, z.B. über Marken, Firmennamen oder sonstige Zeichen außergerichtlich zwischen den Parteien beigelegt wird. Ziel ist es, einen Rechtsstreit und die Durchsetzung eines Anspruches zu verhindern bzw. außeramtlich / -gerichtlich zu regeln und eine Vereinbarung zu treffen, nach der die gegenüberstehenden Schutzrechte auf dem Markt koexistieren können.

Abmahnung

Unter einer Abmahnung versteht man die formale Aufforderung an einen Dritten, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und zur Meidung einer Klage eine Unterlassungserklärung abzugeben, die vor Kostenfolgen einer Anerkenntnis im Klageverfahren schützt. Eine Abmahnung kann für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche eingesetzt werden und ist u.a. in den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, Urheberrechts und Wettbewerbsrechts ein wichtiges Instrument zur Streitbeilegung.

Abschlussschreiben

Ein Abschlussschreiben fordert den Schuldner unter Fristsetzung und Klageandrohung zur Abschlusserklärung auf.

Abschlusserklärung

Eine Abschlusserklärung dient der endgültigen Erledigung eines Rechtsstreits nach einer einstweiligen Verfügung. Der Adressat der einstweiligen Verfügung erkennt in dieser Erklärung die durch die einstweilige Verfügung ergangene Regelung als endgültige Lösung der rechtlichen Streitigkeit an und nimmt einer späteren Klage zur Hauptsache das Rechtsschutzinteresse.

Absolute Schutzhindernisse

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) prüfen während des Anmelde- und Eintragungsverfahrens einer Marke nur die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese sind z. B. fehlende Unterscheidungskraft der Marke, für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben, ersichtliche Irreführungsgefahr, in der Marke enthaltene Hoheitszeichen, Verstoß gegen gute Sitten oder öffentliche Ordnung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.

Aufbrauchsfrist

Innerhalb einer Aufbrauchsfrist (auch Umstellungs- oder Beseitigungsfrist genannt) ist es dem Anspruchsgegner gestattet, bereits hergestellte Waren, die die Rechte eines Dritten verletzen, in den Verkehr zu bringen, d.h. anzubieten, zu verkaufen oder zu bewerben. Eine Aufbrauchsfrist kann sowohl im Rahmen eines Prozesses als auch zur einvernehmlichen Regelung eines Rechtsstreits gewährt werden.

Auskunftsanspruch

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann einen Verletzer auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Berner Konvention

Die Berner Konvention (Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst) von 1886 ist eines der internationalen Urheberrechtsabkommen, dem derzeit ca. 158 Staaten angehören. Unter anderem regelt die Berner Konvention, dass jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso anerkennen muss, wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger (sog. Schutzlandprinzip).

Beseitigungsanspruch

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung kann einen Verletzer auf Beseitigung (Vernichtung) der im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für im Eigentum des Verletzers stehenden Materialien und Geräte, die vorwiegend zur widerrechtlichen Kennzeichnung der Waren gedient haben. Der Beseitigungsanspruch dient neben dem Unterlassungsanspruch der Abwehr fortdauernder Störungen.

Beschreibende Angaben

Zeichen, die rein aus beschreibenden Angaben bestehen, können nicht als Marken eingetragen werden. Dies umfasst alle Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen.

Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) ist die zweite oder dritte Instanz nachfolgend zu einer Entscheidung im Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen versteht man nicht offenkundige betriebliche Vorgänge, an denen ein Interesse des Betriebsinhabers zur Gemeinhaltung besteht. Vom Betriebsgeheimnis werden in aller Regel nur die technischen Aspekte erfasst. Die kaufmännischen Aspekte unterliegen dem Geschäftsgeheimnis. 

Bildmarke

Bildmarken können Bilder, Bildelemente oder Abbildungen sein, (ohne Wortbestandteile) die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Corporate Identity

Das Konzept der „Corporate Identity“ / Unternehmensidentität ist zum einen ein Kommunikationskonzept und zum anderen ein zentraler Bestandteil der strategischen Unternehmensführung und -planung. Davon umfasst sind „Corporate Behaviour“ (das Unternehmensverhalten), „Corporate Communication“ (Unternehmenskommunikation) sowie „Corporate Design“. Das Corporate Design soll das Unternehmen nach innen und außen als Einheit erscheinen lassen, besonders durch formale Gestaltungskonstanten, z.B. Firmenzeichen (Logo), Typografie, Hausfarbe etc., die in Gestaltungsrichtlinien festgehalten werden.

Datenschutz

Sammelbegriff für Rechtsnormen zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen in einer zunehmend automatisierten und computerisierten Welt vor unberechtigten Zugriffen von außen (Staat, Dritte). Der Datenschutz berücksichtigt insbesondere, die informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis und schafft einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen und den berechtigten Interessen der Allgemeinheit sowie staatlicher und privater Datenverarbeiter.

Design

Ein Design ist in rechtlicher Hinsicht die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Im Allgemeinen Sprachgebrauch ist das Design vor allem die Gestaltung eines Produkts.

Designrecherche

Es ist ratsam, vor der Anmeldung eines Designs eine ausführliche Recherche in Bezug auf bereits bestehende Designs / Geschmacksmuster durchzuführen, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowie das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Schutzerfordernisse der Neuheit und die Eigenart eines Designs nicht im Rahmen des Anmeldungs- und Eintragungsverfahrens überprüft.

Designrecht

Das Designrecht schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils eines Erzeugnisses in Deutschland und in der EU vor Nachahmung und regelt die Rechte des Schutzrechtsinhabers und die Durchsetzung derselben.

Deutsches Patent und Markenamt (DPMA)

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet. Der Hauptsitz befindet sich in München, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin. Gesetzlicher Auftrag des DPMA‘s ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren.

Domainrecht

Das Domainrecht setzt sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Internet-Domains zusammen und hat sich in der Rechtsprechung durch die Anwendung bestehender Normen, z. B. aus dem Marken- und Namens- sowie dem allgemeinen Vertragsrechts herausgebildet.

E-Commerce

Unter dem Begriff E-Commerce versteht man den elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen, jede Art von geschäftlichen Transaktionen (z.B. Verkauf oder Kauf von Waren und Dienstleistungen) sowie elektronisch abgewickelte Geschäftsprozesse (z.B. Werbung, „After-Sales-Services“, Onlinebanking), bei denen die Beteiligten auf elektronischem Wege (z.B. über das Internet oder Netzwerke von Mobilfunkanbietern) miteinander verkehren und nicht durch physischen Austausch in direktem physischen Kontakt stehen.

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung ist eine Form der Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Sie ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder zugelassen, kann aber auch in einem förmlichen Beweisverfahren vor einer Behörde als Grundlage für eine Entscheidung abgegeben werden.

Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor einer zuständigen Behörde (dazu gehören auch Gerichte) ist strafbar; bei Vorsatz Freiheitsstrafe bis zu drei (3) Jahren oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe bis zu drei (3) Jahren oder Geldstrafe.

Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und dient der schnellen Durchsetzung besonders dringender Ansprüche, bei denen ein langwieriges Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden kann. Aufgrund der Dringlichkeit ergehen einstweilige Verfügungen i. d. R. ohne mündliche Verhandlung. Im Gegensatz zum Hauptsacheverfahren müssen keine Beweise vorgelegt werden, sondern es genügt, wenn der dem Antrag zugrunde liegende Vortrag glaubhaft gemacht wird. Die einstweilige Verfügung ist geregelt in §§ 935 ff ZPO.

Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz (geregelt in § 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) verleiht einem Unternehmer das Recht sich gegen andere Unternehmen zu wehren, die ihre Leistungen oder den Ruf des Unternehmens "unlauter" ausbeuten.

Erschöpfung

Der Begriff „Erschöpfung“ besagt, dass sich ein Schutzrechtsinhaber bezüglich eines bestimmten Produkts / Werks, dass einmal mit seinem Willen von einem Dritten in den Verkehr gebracht wurde, nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen kann. Dies bedeutet, dass Erwerber über den geschützten Gegenstand grundsätzlich frei verfügen können. Ein Weiterverkauf kann vom Schutzrechtsinhaber nicht unter Verweis auf seine Ansprüche unterbunden werden. Dabei gilt der Aspekt der Territorialität, d.h. eine Erschöpfung tritt dabei  nur dort ein, wo das Produkt / Werk mit Zustimmung des Rechteinhabers in den Verkehr gebracht wurde. Wird das Produkt / Werk dann in andere Länder verkauft, kann sich der Schutzrechtsinhaber wieder auf seine Rechte berufen.

Europäisches Patentamt (EPA)

Das Europäische Patentamt bietet Erfindern ein einheitliches Anmeldeverfahren, über das sie in bis zu 40 europäischen Staaten Patentschutz erlangen können. Das Amt wurde am 1. November 1977 eröffnet und Standorte in München, Den Haag, Berlin, Wien und Brüssel. Das Amt ist das Exekutivorgan der Europäischen Patentorganisation und wird vom Verwaltungsrat überwacht.

European Union Intellectual Property Office (EUIPO)

European Union Intellectual Property Office (EUIPO) mit Sitz in Alicante (Spanien) ist die Behörde der Europäischen Union, die für die Eintragung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist. Die Sprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Fachanwalt

Durch den Titel „Fachanwalt“ wird in Deutschland der Nachweis erbracht, in einem bestimmten Rechtsgebiet über besonders fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Der Fachanwalt ist verpflichtet, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen.

Filesharing

Beim Filesharing (Dateifreigabe) werden Dateien von einem Anwender für andere im Internet zum Herunterladen freigegeben.

Filmwerk

Ein Filmwerk ist jeder Film (Bildfolge oder Bild- und Tonfolge, die den Eindruck eines bewegten Spiels entstehen lässt), der eine persönliche geistige Leistung (Eigentümlichkeit) im Sinne des Urheberrechts darstellt (§ 2 I Nr. 6 UrhG). Filme, die den Anforderungen an den Urheberrechtsschutz nicht genügen, werden Laufbilder genannt. Für Filmwerke gelten die  Bestimmungen der §§ 88 ff. UrhG, auf Laufbilder sind sie nur teilweise anwendbar (§ 95 UrhG).

Firmennamen

Der Firmenname ist der Name des Unternehmens, den der Kaufmann im Geschäftsverkehr nutzt. Beim Gebrauch im geschäftlichen Verkehr besteht Schutz nach § 15 MarkenG (geschäftliche Bezeichnung). Er kann z. B. durch einen Handelsregisterauszug belegt werden.

Freie Benutzung

Die freie Benutzung ermöglicht die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Zustimmung des Urhebers in einem neuen, selbstständigen Werk. Voraussetzung ist dass, die persönlichen Züge des Originalwerkes durch die Individualität des neuen Werkes verblassen.

Freihaltebedürfnis

Das Freihaltungsbedürfnis zählt zu den absoluten Schutzhindernissen des Markenrechts. Daher ist eine Eintragung von für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben als Marke nicht möglich.

Gattungsbezeichnung

Eine Marke, die sich zur Gattungsbezeichnung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen entwickelt hat, ist aufgrund eines Freihaltebedürfnisses nicht mehr durchsetzbar. Um zu verhindern, dass sich eine eingetragene Marke zur Gattungsbezeichnung entwickelt, muss der Markeninhaber seine Marke schützen, z.B. indem er Dritten die Verwendung untersagt oder von Verlegern verlangt, dass in Wörterbüchern oder Nachschlagewerken die Bezeichnung markenrechtlich geschützt ist.

Gemeinschaftsmarke

Mit Eintragung der Gemeinschaftsmarke erlangt der Rechtsinhaber eine für alle Mitgliedsstaaten der Europäische Union geltende Marke zur Kennzeichnung und Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien, ist dabei für das Anmelde- und Eintragungsverfahren sowie diesbezügliche Widerspruchs-, Löschungs- und Beschwerdeverfahren zuständig.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster im Sinne des deutschen Rechts beansprucht Schutz für Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind und wird oftmals als „kleiner Bruder“ des Patents bezeichnet. Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt maximal 10 Jahre.

Gebrauchsmusterrecht

Das Gebrauchsmusterrecht regelt den Schutz von Erfindungen als Gebrauchsmuster und die Ansprüche des Schutzrechtsinhabers sowie die Durchsetzung derselben.

Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV)

Die Gemeinschaftsmarkenverordnung ist die rechtliche Grundlage für die Gemeinschaftsmarke und wurde 1993 in Kraft gesetzt. Sie regelt Anmelde- und Eintragungsverfahren sowie diesbezügliche Widerspruchs-, Löschungs- und Beschwerdeverfahren in Bezug auf die Gemeinschaftsmarke.

Geschmacksmuster

Ein Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform verleiht. Der Begriff Geschmacksmuster ist in Bezug auf Deutschland veraltet und wurde durch den Begriff „Design“ im Jahr 2014 ersetzt. In der EU findet der Begriff „Geschmacksmuster“ noch Anwendung.

Geschäftliche Bezeichnung

Der Begriff „geschäftliche Bezeichnung“ umfasst sämtliche Unternehmenskennzeichen und Werktitel. Anders als die Marke weisen geschäftliche Bezeichnungen allerdings nicht auf die Ware oder die Dienstleistungen, sondern auf das Unternehmen oder besondere Werke hin.

Geschäftsabzeichen

Geschäftsabzeichen sind geschäftliche Bezeichnungen in der Form von Unternehmenskennzeichen, denen die Namensfunktion fehlt und die erst mit der Erlangung von Verkehrsgeltung schutzfähig werden. Hierzu zählen zum Beispiel visuell wirkende Kennzeichen wie Bilder, geometrische Formen, Signets, Hausfarben etc., Fernsprech-, Fernschreib- und Telefaxnummern. 

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt in Deutschland den Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das UWG sind Unterlassungs- und Beseitungs-, Schadensersatz- sowie Gewinnabschöpfungsansprüche.

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG)

Das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen regelt den Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben. Es regelt das Anmelde- und Eintragungsverfahren sowie diesbezügliche Widerspruchs-, Löschungs- und Beschwerdeverfahren in Bezug auf Deutsche Marken und gewährt dem Markeninhaber Schadensersatz-, Unterlassungs-, Vernichtungs-, Rückrufs-, Auskunfts-, Vorlage- und Besichtungsansprüche und regelt die Durchsetzung derselben.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

Das Urheberrechtsgesetz stellt die maßgebliche Gesetzesgrundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte dar. Es stellt dem Rechtsinhaber Schadens-; Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs-, Rückrufs- und Überlassungsansprüche zur Verfügung.

Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtschutz umfasst den Schutz von gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte. Umfasst werden davon die technischen Schutzrechte, nämlich Patente, Gebrauchsmuster und das Sortenschutzrecht, die dem Urheberrecht verwandten ästhetischen Schutzrechte, nämlich Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen, das zwischen dem Gebrauchs- und dem Geschmacksmuster stehende Halbleiterschutzrecht sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte.

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht. Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung, die vertretungsberechtigte Personen und die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital werden bereitgestellt. Es dient der Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion.

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, jetzt European Union Intellectual Property Office (EUIPO)) mit Sitz in Alicante (Spanien) ist die Behörde der Europäischen Union, die für die Eintragung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist. Die Sprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Das Heilmittelwerbegesetz beschränkt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und sonstige Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, die laut Werbeaussage der Linderung, Erkennung oder Beseitigung von Krankheiten dienen.

Herkunftsangaben

Geographische Herkunftsangaben sind Bezeichnungen / Namen von Orten, Regionen oder Landschaften, welche die (territoriale) Herkunft einer Ware bezeichnen. Damit dient die Herkunftsangabe dazu, dem Käufer und Verbraucher einen Hinweis darauf zu geben, in welcher Gegend die Ware hergestellt oder verarbeitet wurde. Geographische Herkunftsangaben können als Marke geschützt werden. Dann sind nur die Rechteinhaber dazu befugt, eine solche Herkunftsangabe auf ihren Produkten aufzubringen.

Hörmarke

Bei Hörmarken handelt es sich um Tonfolgen, Melodien oder Klangbilder, die als Marke geschützt werden können.

Internationale Registrierung

Der Schutzbereich von Marken kann durch die internationale Registrierung auf weitere Länder nach dem Madrider Markenabkommens und dem Protokolls zum Madrider Markenabkommen ausgedehnt werden. Die Internationale Registrierung umfasst nicht automatisch Schutz für alle Mitgliedsstaaten (derzeit ca. 90 Mitgliedsstaaten), sondern nur für diejenigen Länder, für die Schutz beansprucht wird (auszuwählen /festzulegen vom Markeninhaber). Eine internationale Registrierung wird in das internationale Register eintragen, welches von der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf geführt wird.

Internetrecht

Das Internetrecht bildet kein eigenes Rechtsgebiet, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets z.B. dem Marken-, Domain-, Urheber-, Wettbewerbs- und Strafrecht.

Irreführende Werbung

Nach dem Lautbarkeitsrecht ist eine Werbemaßnahme irreführend, wenn sie unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben beinhalten. Dabei muss die Irreführung eine geschäftliche Relevanz aufweisen, also den Durchschnittsverbraucher tatsächlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er ansonsten nicht in dieser Form getroffen hätte.

Irreführung

Unter Irreführung versteht man das bewusste Herbeiführen einer Fehlvorstellung bei einem Dritten.

IT-Recht

Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).

Kennzeichen

Unter Kennzeichen versteht man sämtliche Merkmale, welche zur Bezeichnung beziehungsweise Unterscheidung von Unternehmen, Marken, Waren, Dienstleistungen dienen. Sie können aus Zeichen, Wörtern, einzelnen Buchstaben, Farben, Tönen oder Tonfolgen bestehen.

Klage

Die Klage ist ein an ein Gericht gerichtetes Begehren um Rechtsschutz und dient als Verfahrenseinleitung im Zivilprozess. Sie besteht aus dem ordnungsgemäßen Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch den Kläger gegen den Beklagten.

Lebensmittel-, Tabak und Kosmetikrecht

Das Lebensmittel-, Tabak und Kosmetikrecht regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmittel, Tabak und Kosmetika im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Aus Gründen des Verbraucher und Gesundheitsschutzes ist eine strenge Überwachung und Reglementierung dieses besonders sensiblen Produktbereichs notwendig.

Leistungsschutzrecht

Unter Leistungsschutzrechten versteht man die dem Urheberrecht verwandten Rechte. So fallen unter diesen Begriff die Rechte an Lichtbildern, die Rechte zum Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern, der Sendeunternehmen und der Datenbankhersteller.

Lizenz

Eine Lizenz ist eine vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts oder urheberrechtlichen Verwertungsrechts gegenüber einem Dritten eingeräumte Befugnis, die dem Rechtsinhaber zustehenden Verwertungsrechte auszuüben (Nutzungsrecht). Dies kann z. B. mit räumlicher oder zeitlicher Beschränkung erfolgen. Lizenzen (und Rechte an sog. "Merchandising"-Artikeln) werden auf der Basis von Verträgen erteilt.

Lizenzrecht

Ein „Lizenzrecht“ ergibt sich aus den jeweiligen Spezialgesetzen wie dem Markengesetz, Urheberrechtsgesetz sowie dem allgemeinen Vertragsrecht.

Locarno Klassifikation

Die Locarno Klassifikation ist eine internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle. Die Designs werden dabei möglichst einheitlich verschiedenen Warenklassen zugeordnet. Dadurch ist eine sachgerechte, schnelle und effektive Recherche nach eingetragenen Designs möglich. Die Locarno-Klassifikation umfasst insgesamt 32 Hauptklassen und 219 Unterklassen mit detaillierter Beschreibung der Erzeugnisse.

Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken von 1891 ist ein Abkommen zwischen einer Vielzahl von Ländern, durch welche nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können. Das Abkommen ist damit Grundlage für die Internationale Registrierung von Marken.

Marke

Eine Marke ist ein immaterielles Monopol, das der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dient. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können unter anderem Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein.

Markenanmeldung

Mit der Anmeldung einer Marke wird der Antrag gestellt, das alleinige Recht (Monopol) zu erwerben, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen.

Markeneintragung

Marken werden nach Antrag bei der zuständigen Behörde voraus (z.B. DPMA zur Eintragung deutscher Marken) und Prüfung auf absolute Schutzhindernisse in ein Register eingetragen. Gegen Markenrechtsverletzungen können Unterlassungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche bei Gericht geltend gemacht werden.

Markenfähigkeit

Markenfähig sind nur solche Zeichen, denen Zumindest eine „abstrakte“ Unterscheidungskraft gegeben ist.

Markengesetz

Das Markengesetz (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) aus dem Jahr 1994 schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben und regelt die Rechte des Schutzrechtsinhabers und die Durchsetzung derselben.

Markenpiraterie

Unter dem Begriff Markenpiraterie wird der Handel mit Waren von Nachahmern bekannter Marken verstanden. Die Waren werden von vornherein mit dem Ziel hergestellt, dem Original sehr ähnlich zu sehen. Deshalb werden durch die Markenpiraten vor allem Markenrechte, Designrechte und/oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt.

Markenrecherche

Vor der Anmeldung ist eine Recherche ratsam, denn nur so können relative Schutzhindernisse, d.h. bereits existierende Rechte Dritter, ausgeschlossen und damit Rechtsverletzungen und damit einhergehenden späteren (gerichtlichen) Streitigkeiten vorgebeugt werden.

Markenrecht

Das Markenrecht gehört zum Kennzeichenrecht. Es dient dem Schutz von Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr.

Markenschutz

Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können als Marke geschützt werden, soweit nicht absolute (oder relative) Schutzhindernisse entgegenstehen.

Markenstrategie

Eine Markenstrategie ist ein bedingter, langfristiger und globaler Verhaltensplan zur Erreichung der Markenziele eines Unternehmens. Ziel ist es, durch die Strategie die Marke aufzubauen und dadurch ihren Wert sowie den des Unternehmens zu steigern. Bedingt ist eine Markenstrategie wenn, sie unter Annahme bestimmter, zu erwartender Markt- und Unternehmensentwicklungen getroffen wird.

Markenüberwachung

Durch eine Markenüberwachung kann der Schutzrechtsinhaber seine Marke im Hinblick auf potentielle Verletzungen überwachen und ggf. gegen diese Verletzer vorgehen.

Markenverletzung

Eine Markenverletzung kann vorliegen, wenn jemand ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind. Ebenso kann eine Markenverletzung vorliegen, wenn jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, sofern für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke besteht.

Markenwert

Unter dem Markenwert versteht man den potentiellen monetären Wert einer Marke, welcher in erster Linie von ihrer Reputation und Bekanntheit abhängt.

Merchandising

Merchandising ist ein Sammelbegriff für verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktivitäten des Herstellers einer Ware. So fallen darunter zum Beispiel die Produktgestaltung, Werbung und Kundendienst.

Nizza-Klassifikation

Die Nizzaer Klassifikation ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen für Marke, um Recherchen und Vergleiche von Marken zu ermöglichen. Sie besteht aus 45 Klassen von Waren und Dienstleistungen. Sie wird von der WIPO verwaltet und weltweit in mehr als 140 Ländern angewendet.

Notorisch bekannte Marken

Eine notorisch bekannte Marke verfügt über einen gesteigerten Grad an Verkehrsdurchsetzung und kann daher unbeschadet ihrer Eintragungsfähigkeit geschützt werden. Auch im Inland nicht benutzten notorischen Marken kommt Markenschutz zu, wenn die erforderliche und über die Verkehrsgeltung hinausgehende Bekanntheit der Marke in den inländischen Verkehrskreisen vorliegt. Das Bestehen einer notorischen Marke ist ein Widerspruchsgrund und kann im Wege eines Widerspruchs sowie einer Löschungsklage geltend gemacht werden.

Patent

Ein Patent beansprucht Schutz für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Durch die Erteilung wird dem Inhaber das Recht gewährt, seine Erfindung ausschließlich selbst zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen oder aber die Innovation an Dritte zu verkaufen oder Lizenzen zu vergeben. Die Schutzdauer eines Patents beträgt – bei jährlicher Zahlung der Verlängerungsgebühr – 20 Jahre ab Anmeldetag.

Patentgesetz

Das Patentgesetz sichert im deutschen Recht neben dem Markengesetz, Gebrauchs- und Designgesetz den Schutz neuschöpferischer Entwicklungen.

Patentrecht

Das Patentrecht regelt den Schutz von Erfindungen als Patent und die Ansprüche des Schutzrechtsinhabers sowie die Durchsetzung derselben. Patente können dabei nicht nur für innovative Produkte, sondern auch für Verfahren erteilt werden.

Patentverletzung

Eine Patentverletzung ist jede Benutzung einer durch ein Patent geschützten Erfindung durch einen unbefugten Dritten. Verboten sind sowohl mittelbare als auch unmittelbare Patentverletzungen.

Produktpiraterie

Unter Produktpiraterie versteht man den Handel mit nachgeahmten Waren.

Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbrauch wird als zweckwidrige Inanspruchnahme einer Rechtsposition definiert.

Relative Schutzhindernisse

Relative Schutzhindernisse sind vorrangige (Schutz-)rechte Dritter, die der Eintragung einer Marke entgegenstehen können. Diese werden weder vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) noch vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder dem World Intellectual Property Office (WIPO) beim Anmelde- und Eintragungsverfahren einer Marke geprüft. Die relativen Schutzhindernisse können von Rechteinhaberin während eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahren vor den jeweiligen Ämtern geltend gemacht werden.

Rufausbeutung

Unter Rufausbeutung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) versteht man die unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung eines nachgeahmten Produkts.

Schadensersatz

Unter Schadensersatz versteht man den Ausgleich für einen eingetretenen Schaden. Schadensersatz wird meist in Geld gezahlt.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll sich der Schuldner gegenüber dem abmahnenden Gläubiger verbindlich dazu verpflichten, ein bestimmtes Verhalten künftig nicht mehr zu begehen. Sollte er trotz der Erklärung das Verhalten wiederholen, verpflichtet er sich mit seiner Unterschrift zur Zahlung einer festgelegten Vertragsstrafe.

Täuschung

Unter Täuschung versteht man jedes Hervorrufen einer Fehlvorstellung bei einem Dritten.

Telemediengesetz (TMG)

Das TMG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste.

Titelschutz

Neben dem Schutz als geschäftliche Bezeichnung ist auch ein Titelschutz möglich. Werktitel sind die Namen oder Bezeichnungen  von z.B. Druckschriften, Tonwerken, Filmwerken oder sonstige vergleichbare Werken. Werktitel können zunächst als geschäftliche Bezeichnung geschützt sein, § 15 MarkenG. Ein Titel kann aber gem. § 5 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG, auch als Marke geschützt sein, sofern die Voraussetzungen für die Entstehung einer Marke tatsächlich vorliegen.

Unerwünschte Werbung

Werbung ist unerwünscht, wenn der Empfänger sich weder ausdrücklich noch konkludent mit deren Zustellung einverstanden erklärt hat.

Unlauterer Wettbewerb

Unter unlauterem Wettbewerb versteht man den Verstoß gegen die „guten Sitten“ durch das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb.

Unterlassungserklärung

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine beanstandete Handlung in Zukunft nicht mehr vorzunehmen. Mithilfe einer Unterlassungsklage kann eine Unterlassungserklärung gerichtlich durchgesetzt werden.

Unterlassungsanspruch

Bei Verletzung eines Rechts hat der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer.

Unternehmenskennzeichen

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden. Der Schutz besteht bei unterscheidungskräftigen Zeichen ab der ersten Benutzung. Bei nicht unterscheidungskräftigen Zeichen dahingegen kann Schutz nur über Verkehrsgeltung erlang werden. Im Unterschied zur Marke kann ein Unternehmenskennzeichen nicht als solches eingetragen werden.

Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft ist die konkrete Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt in klassischer Hinsicht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dieser traditionelle Rahmen wird jedoch mittlerweile gesprengt durch zahlreiche andere Werktypen wie zum Beispiel technische Zeichnungen, Landkarten, Adressbücher etc.. Urheberschutz entsteht ohne Anmeldung oder Registrierung automatisch für jedes schutzfähige Werk und erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Urheberrechtsverletzung

Eine Urheberrechtsverletzung ist jeder Verstoß gegen die Urheberrechte, insbesondere Eingriffe in die Verwertungsrechte des Urhebers oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen. Häufigste Rechtsverletzung ist vor allem das rechtswidrige Herstellen und Verbreiten von Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet.

Urheberrechtsgesetz (UrhG – Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte)

Das Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (UrhG) stellt die maßgebliche Gesetzesgrundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte dar.

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung bedeutet, dass in einer Werbung ein Unternehmen die eigenen Leistungen,- Waren,- Angebote mit denen von anderen Wettbewerbern vergleicht. In Deutschland ist die vergleichende Werbung aufgrund einer EG-Richtlinie grundsätzlich unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Zu beachten ist insbesondere, dass die getroffenen Aussagen objektiv nachprüfbar sein müssen und auch vergleichende Werbung nicht irreführend sein oder den Wettbewerber verunglimpfen oder herabsetzen darf.

Verkehrsdurchsetzung

Nach § 8 Abs. 3 MarkenG findet § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 Markengesetz keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Demnach kann ein Zeichen eingetragen werden, obwohl ihm jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder es eine beschreibende Angabe beziehungsweise eine Gattungsbezeichnung darstellt. Ein Zeichen hat sich in den Verkehrskreisen durchgesetzt, wenn es von einem Großteil des maßgeblichen Personenkreises mit dem entsprechenden Produkt oder der entsprechenden Dienstleistung des Anmelders, in Verbindung gebracht wird. Der erforderliche Bekanntheitsgrad ist nicht eindeutig geregelt und bewegt sich zwischen 15% und mehr als 50%. Der so entstandene Markenschutz gilt jedoch nur für die jeweilige Region, in der die Marke bekannt ist.

Vernichtungsanspruch

Der Vernichtungsanspruch gewährt dem Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts einen Anspruch auf Vernichtung schutzrechtsverletzender Waren sowie der ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Herstellung solcher Waren gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen.

Veröffentlichung

Unter Veröffentlichung versteht man im deutschen Urheberrecht den Zeitpunkt, zu dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme, welche bezahlt werden muss, wenn der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt.

Vervielfältigung

Das Vervielfältigungsrecht gehört zu den Verwertungsrechten des Urhebers. Es erlaubt dem Urheber Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen.

Verwässerungsgefahr

Hierunter versteht man eine Beeinträchtigung im Sinne einer unlauteren Markenverwendung durch einen Dritten. Der Inhaber der Marke kann dem Verwender dies untersagen, auch wenn diesem die Markenrechtsverletzung nicht bekannt ist und auch keine Branchennähe zum Inhaber der Marke besteht.

Verwechselungsgefahr

Verwechslungsgefahr liegt im Markenrecht dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise glauben könnten, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Dabei soll Verwechslungsgefahr insbesondere von der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, die mit der Marke gekennzeichnet sind, und von der Kennzeichnungskraft der geltend gemachten Marke abhängen, wobei diese Faktoren in einer Wechselwirkung stehen.

Verwertung

Als Verwertung wird die Nutzung einer eines Patentes, eines Gebrauchsmuster, eines urheberechtlich geschützten Werks oder eine Marke bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen

Vorrechtvereinbarung

Ziel einer Abgrenzungs- oder Vorrechtsvereinbarung ist eine Regelung, die ein Nebeneinander der bestehenden Zeichen ermöglicht. Ohne in den Schutzbereich des bestehenden Schutzrechts einzugreifen, soll für einen Dritten die Benutzung eines ähnlichen Zeichens unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. So kann beispielsweiße vereinbart werden, dass ein Zeichen nur in bestimmten Farben oder in einer bestimmten Art und Weise genutzt werden darf.

Wortmarke

Die Wortmarke ist eine Marke, die ausschließlich aus Wörtern, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen in der von den Markenämtern üblichen Druckschrift besteht.

Waren-/Dienstleistungsverzeichnis

Siehe Nizza Klassifikation.

Werktitel

Werktitel sind Namen oder Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken. Der Werktitel genießt Kennzeichenschutz nach dem Markengesetz als besondere Form der geschäftlichen Bezeichnung wenn er über ein Minimum an Unterscheidungskraft verfügt.

Wettbewerbsrecht

Als Wettbewerbsrecht wird das Rechtsgebiet bezeichnet, welches staatliche Eingriffe zur Förderung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs regelt. Das Wettbewerbsrecht ist ein Oberbegriff, der das Recht des unlauteren Wettbewerbs (Lautbarkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht) umfasst.

Wettbewerbsverstoß

Unter einem Wettbewerbsverstoß versteht man jeden Verstoß gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs. Auf einen Wettbewerbsverstoß folgt meist eine Abmahnung.

Widerspruchsverfahren

Der Inhaber einer Marke mit älterem Zeitrang kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung einer Marke Widerspruch gegen die Anmeldung/Eintragung einlegen. Es wird dann im Widerspruchsverfahren geprüft, ob die Marken verwechslungsfähig sind. Der erfolgreiche Widerspruch führt zu Löschung der Marke im Register.

Wiederholungsgefahr

Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn eine Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens mit einer gewissen Ernsthaftigkeit erwartet werden kann.

Wiener Klassifikation

Die Wiener Klassifikation ist die internationale Klassifikation für die Bildbestandteile von Marken. Die Klassifikation besteht aus einem hierarchisch aufgebauten, vom Allgemeinen ins Einzelne gehenden System, das sämtliche Bildbestandteile in Kategorien, Abschnitte und Unterabschnitte einteilt.

World Intellectual Property Organization (WIPO)

Die WIPO ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum und wurde am 14. Juli 1967 mit dem Ziel gegründet, den weltweiten Schutz des geistigen Eigentums durch Zusammenfassung der auf diesem Gebiet tätigen und auf multilateralen Verträgen beruhenden Organisationen zu fördern.

In diesem Rahmen organisiert die WIPO insbesondere die internationale Registrierung von Marken sowie Designs und kümmert sich um die internationale Beantragung von Patenten auf Grundlage des  Patent Cooperation Treaty (PCT). Streitfälle werden durch Mediation und Schiedsgericht geschlichtet.

Wort-/Bildmarke

Unter einer Wort-Bildmarke versteht man eine Verbindung von Text und Grafik Elementen zu einem Zeichen (z. B. Logo, Emblem etc.), welches der Unterscheidung von den Waren und Dienstleistungen  aus einem Unternehmen gegenüber denen anderer Unternehmen dient.