Softwarerecht

In der EU schützt das Urheberrecht eine Software automatisch ab ihrer Entwicklung – ohne Registrierung. Dem Autor allein steht das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung zu. Komplex wird es bei Mitwirkung mehrerer Personen, Freelancern oder Joint Ventures. Wir schaffen von Anfang an Klarheit für alle Beteiligten – intern und gegenüber Investoren. Darüber hinaus gestalten wir für Sie rechtssichere Verträge zu Nutzungsrechten, Vergütung und Haftung. Die Durchsetzung Ihrer Rechte bei unzulässiger Lizenznutzung sowie bei Marken- und Wettbewerbsverstößen gehört selbstverständlich auch zu unserem Programm.